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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 24. März 2022

 

Präambel

Das VREventNetzwerk der Volksbank Lahr eG (nachfolgend „VR-EventNetzwerk“) unterstützt Menschen in der Region, geeignete Partner bei der Umsetzung ihrer Festivitäten zu finden bzw. eine Werbeplattform für Unternehmer, Firmen, Künstler usw. (nachfolgend „Auftraggeber“) anzubieten.

Das Präsentieren bzw. das Schalten von Werbe-Anzeigen auf VR-EventNetzwerk ist Geschäftsleuten sowie Privatpersonen möglich.

Der Auftraggeber schließt diesen Vertrag mit der Volksbank Lahr eG. Weitere Kontaktdaten, Handelsregisterdaten sowie der Name einer vertretungsberechtigten Person können dem Impressum entnommen werden.

 

 1. Gegenstand

  1. Der Auftraggeber kann sich auf unterschiedliche Weise auf der VR-EventNetwerk-Plattform präsentieren.

 

  1. Der Auftraggeber kann hierbei zwischen verschiedenen Optionen wählen (kostenloser Basiseintrag, kostenpflichtiger Premium-Partner-Eintrag oder eine Bewerbung mittels Werbebanner auf der Homepage des VR-EventNetzwerks). Die Kosten der Premium-Partnerschaft sowie die Kosten für die Belegung der Werbebanner können unten bei den Informationen unter "Mediadaten“ eingesehen werden.

 

  1. Der Auftraggeber erkennt an, dass eine hundertprozentige Verfügbarkeit des VR-EventNetzwerks technisch nicht zu realisieren ist. Insbesondere Wartungs-, Sicherheits- oder Kapazitätsbelange sowie Ereignisse, die nicht im Machtbereich der VR-EventNetzwerk stehen (wie z. B. Störungen von öffentlichen Kommunikationsnetzen, Stromausfälle etc.), können zu kurzzeitigen Störungen oder zur vorübergehenden Einstellung der Plattform führen. Alle Ansprüche gegen die VR-EventNetzwerk, die auf Beeinträchtigungen und/oder Unterbrechungen zurück zu führen sind, gleich aus welchem Rechtsgrund, werden soweit gesetzlich zulässig ausgeschlossen.

 

  1. Die VR-EventNetzwerk stellt die vom Auftraggeber bereitgestellten Inhalte, Daten und/oder Informationen Dritten nur zur Verfügung, soweit diese nicht gegen gesetzliche Vorschriften oder diese AGB verstoßen, missbräuchlich sind oder gegen die guten Sitten verstoßen bzw. die Veröffentlichung für das VR-EventNetzwerk aus sonstigen Gründen unzumutbar ist. Das VR-EventNetzwerk ist berechtigt, solche Inhalte, Daten und/oder Informationen ohne Vorankündigung zu entfernen. Ein Erstattungsanspruch des Auftraggebers wird hierdurch nicht begründet.

 

2. Vertragsschluss, Schaltung der Anzeige

  1. Der Auftraggeber erstellt eigenständig einen kostenfreien oder kostenpflichtigen Eintrag auf der Plattform. Wenn die Eingabe vollständig ist, wird der Inhalt geprüft und vom VR-EventNetzwerk freigegeben. Das VR-EventNetzwerk ist bemüht, die Prüfung innerhalb eines Werktags vorzunehmen.                                                                                                                                  
  2. Bei übermittelten Anzeigen zur Platzierung auf den Werbebannern wird der Zeitpunkt und die Platzierung in einem persönlichen Gespräch mit dem Auftraggeber abgestimmt.

 

  1. Die Auswahl des Werbeformats und die genaue Platzierung erfolgt je nach    Verfügbarkeit und im ausschließlichen Ermessen des VR-EventNetzwerks.

 

  1. Der Auftraggeber bei den Partnereinträgen sichert zu, dass alle vom Einsteller angegebenen Daten wahr und vollständig sind. Der Auftraggeber ist verpflichtet, der VR-EventNetzwerk Änderungen seiner Auftraggeberdaten unverzüglich anzuzeigen.

 

  1. Der Auftraggeber trägt dafür Sorge, dass die Anzeige vollständig, fehlerfrei und den vertraglichen Vereinbarungen entsprechend übermittelt wird und sich für die vereinbarten Zwecke eignet.

 

  1. Der Auftraggeber garantiert, dass er alle zur Schaltung der übermittelten Anzeige erforderlichen Rechte besitzt.

 

  1. Der Auftraggeber trägt die alleinige Verantwortung für auf der Plattform eingestellten Inhalte. Der Auftraggeber garantiert, dass die von ihm eingestellten Anzeigen ausschließlich den Tatsachen entsprechende Angaben enthalten und keine anwendbaren Gesetze und/oder Rechte Dritter verletzen.

 

  1. Die maximale Laufzeit der vom Auftraggeber geschalteten Anzeige richtet sich der gewählten Laufzeit. Wenn das vom Auftraggeber gesetzte Gesamtbudget bzw. die gewählte Laufzeit (Enddatum) erreicht ist, wird die Anzeige automatisch deaktiviert. Deaktivierung bedeutet, dass die Anzeige nicht weiter ausgeliefert wird. Eine erneute Aktivierung durch den Auftraggeber ist jedoch möglich.

                                     

3. Weitere Pflichten des Auftraggebers

  1. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die anwendbaren Gesetze sowie alle Rechte Dritter zu beachten. Durch den Auftraggeber eingereichte eigene oder fremde Inhalte dürfen nicht gegen geltendes Recht verstoßen, Rechte Dritter verletzen oder in irgendeiner Weise das Ansehen der VR-EventNetzwerk gefährden. Insbesondere sind dem Auftraggeber folgende Handlungen untersagt:
    • Unzumutbare Belästigung von anderen Auftraggebern oder anderen Personen (insbesondere durch SPAM, vgl. § 7 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb, UWG);
    • Vornahme oder Förderung wettbewerbswidriger Handlungen, einschließlich progressiver Kundenwerbung (wie Ketten-, Schneeball- oder Pyramidensysteme);
    • Durchführung, Bewerbung und Förderung von Strukturvertriebsmaßnahmen (wie Multi-Level-Marketing oder Multi-Level-Network-Marketing, auch wenn diese Handlungen konkret keine Gesetze verletzen sollten;
    • Verwendung von Mechanismen, Software oder Scripts in Verbindung mit der Nutzung der XING Websites. Die direkte oder indirekte Bewerbung oder Verbreitung solcher Mechanismen, Software oder Scripts ist ebenfalls untersagt. Der Auftraggeber darf jedoch von der New Work SE autorisierte Schnittstellen oder Software nutzen, bewerben oder verbreiten; und/oder
    • Vornahme, Bewerbung oder Förderung von Erotik-, Flirt- oder Dating-Angeboten.

 

  1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Zugangsdaten gegenüber unbefugten Dritten geheim zu halten. Der Auftraggeber wird insbesondere Benutzernamen und Passworte so aufbewahren, dass der Zugriff auf diese Daten durch unbefugte Dritte unmöglich ist. Der Auftraggeber verpflichtet sich, das VR-EventNetzwerk unverzüglich zu informieren, sobald er davon Kenntnis erlangt, dass unbefugten Dritten das Passwort bekannt ist. Der Auftraggeber hat sicher zu stellen, dass seine Einsteller ihre Zugangsdaten gegenüber Dritten geheim halten.

 

  1. Der Auftraggeber informiert die VR-EventNetzwerk unverzüglich, sobald sich wichtige Veränderungen im Status des Auftraggebers ergeben, die für das Vertragsverhältnis relevant sein können.

 

  1. Änderungen der Dienste

 

Das VR-EventNetzwerk behält sich vor, den Leistungsumfang der Dienste und deren Gestaltung zu ändern oder abweichende Dienste anzubieten, sofern dies für den Auftraggeber im Einzelfall nicht unzumutbar ist.

 

 

  1. Vergütung, Abrechnung, Rechnungsstellung, Zahlungsbedingungen

 

  1. Die vom Auftraggeber maximal geschuldete Vergütung für die jeweilige Werbemaßnahme wird vom Auftraggeber durch die Wahl der jeweiligen durch VR-EventNetzwerk angebotenen Leistung bestimmt.

 

  1. Die Bezahlung der Kosten für eine Premium-Partnerschaft erfolgt nach erfolgreicher Erstellung des Benutzerkontos. Die Bezahlung einer Werbeschaltung erfolgt über einen Bezahllink, welcher von VR-EventNetzwerk zur Verfügung gestellt wird.

 

  1.  Beanstandungen sind per Email an events [at] volksbank-lahr.de (events[at]volksbank-lahr[dot]de) zu melden.

 

 

  1. Sanktionen
  1. Wenn der Auftraggeber seine Pflichten aus diesem Vertrag, gesetzliche Vorschriften, Rechte Dritter oder den jeweils gültigen Werbekodex verletzt oder das VR-EventNetzwerk ein sonstiges berechtigtes Interesse hat, kann sie die folgenden Sanktionen gegen den Auftraggeber verhängen:
    • Löschung von Inhalten, die der Auftraggeber veröffentlicht hat,
    • vorübergehende oder endgültige Deaktivierung einer oder mehrerer Anzeigen des Auftraggebers,
    • Ausspruch einer Abmahnung,
    • Sperrung des Zugangs des Auftraggebers oder
    • außerordentliche Kündigung des Vertrags.

 

  1. Beschwerden von anderen Auftraggebern können zur vorübergehenden Deaktivierung von Anzeigen führen.

 

  1. Im Fall der rechtmäßigen Verhängung einer oder mehrerer Sanktionen bleibt der Entgeltanspruch in vollem Umfang bestehen.

 

  1. Alle weitergehenden Rechte sowie Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.

 

  1. Laufzeit, Beendigung des Vertrags
  1. Die Löschung eines Basiseintrages kann im Log-in-Bereich über ein Dialog-Feld beauftragt werden und wird durch die VR-EventNetzwerk durchgeführt.

 

  1. Ein kostenpflichtiger Eintrag kann über das Dialog-Feld im Log-In-Bereich gekündigt werden, hier muss der Hinweis erfolgen, ob der ganze Eintrag gelöscht werden soll, oder in einen kostenlosen Basiseintrag gewechselt wird. In diesem Fall wird die Bildergalerie nicht mehr angezeigt.

 

  1. Eine Anzeige, die für eine feste Laufzeit gebucht wurde, kann nach Rücksprache mit dem VR-EventNetzwerk vorzeitig von der Plattform entfernt werden. Eine Rückvergütung der angefallenen Gebühren erfolgt nicht, kann aber mit den entstehenden Kosten einer zu einem späteren Zeitpunkt geplanten Anzeige verrechnet werden.

 

  1. Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

 

 

  1. Freistellung

Werden durch die Inhalte des Auftraggebers Rechte Dritter verletzt, stellt der Auftraggeber die VR-Netzwerk von sämtlichen Ansprüchen dritter frei. Werden durch den Auftraggeber Rechte Dritter verletzt, wird der Auftraggeber die vertragswidrige und/oder gesetzwidrige Nutzung nach Aufforderung sofort einstellen.

 

 

  1. Rechte an Inhalten

Der Auftraggeber überträgt der VR-EventNetzwerk in dem für die Durchführung dieses Vertrags zeitlich, örtlich und inhaltlich notwendigen Umfang alle für die Schaltung der Anzeige erforderlichen Rechte, insbesondere die Markenrechte und die urheberrechtlichen Nutzungsrechte (einschließlich dem Vervielfältigungs-, Verbreitungs- und Senderecht, dem Recht der öffentlichen Zugänglichmachung und dem Bearbeitungsrecht).

 

 

  1. Sonstiges
  1. Nebenabreden bestehen nicht.
  2. Sollten einzelne Regelungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Regelungen nicht berührt.
  3. Erfüllungsort ist der Sitz der VR-EventNetzwerk
  4. Gerichtsstand für Kaufleute im Sinne des Handelsgesetzbuches (HGB) ist der Sitz der VR-EventNetzwerk.
  5. Es gilt deutsches Recht.

Kontakt

Volksbank Lahr eG
Schillerstr. 22
77933 Lahr
+49 7821 272-0
events [at] volksbank-lahr.de (events[at]volksbank-lahr[dot]de)

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